DRK Kältehilfe

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Ich bin dann mal Sozial

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bieten jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, etwas für sich und anderen Menschen zu tun. Sowohl FSJ als auch BFD sind in der Pflege möglich.

Den Bundesfreiwilligendienst können auch Freiwillige leisten, die älter als 27 Jahre sind.

FSJ und BFD sind freiwilligendienste, die in der Regel am 1. September beginnen und im darauf folgendem Jahr am 31. August enden.

FSJ und BFD bieten:

  • die möglichkeit, durch die eigene Arbeit anderen Menschen zu helfen und sich sinnvoll an die Gesellschaft einzubringen
  • eine Chance, eigene Fähigkeiten und Grenzen kennenzulernen und seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln
  • eine Chance, sich für die beruflichen Zukunft zu orientieren und die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen
  • eine Gelegenheit, die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz gewinnbringend zu überbrücken

FSJ- und BFD-Leistende erhalten sowohl fachliche Anleitung als auch pädagogische Begleitung. Während des Jahres, den der Dienst dauert, finden fünf einwöchige Seminare statt. Hier können die FSJ- oder BFD- Leistenden inn der Gruppe mit anderen Freiwilligen die praktische Arbeit an der Einsatzstelle reflektieren, sich mit selbst gewählten Themen (z.B. Berufs- und Lebensplanung) und mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen auseinandersetzten, Neues erleben und gemeinsam Freizeit gestallten.

Während des FSJ oder des BFD erhalten die Freiwilligen:

  • Taschengeld
  • Unterkunft und Verpflegung (oder einen finanziellen Zuschuss)
  • Anspruch auf Urlaub
  • beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • außerdem besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld

Am Ende ihrer Tätigkeit wird den Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt.

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Anmerkungen

Anlagen

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