Wohnbeirat
Der Wohnbeirat ist die Interessenvertretung und das Mitwirkungsgremium der Bewohnerinnen und Bewohner. Er beteiligt sich an allen Angelegenheiten des Heimbetriebes. Der Wohnbeirat unterliegt der Schweigepflicht und wird für 2 Jahre gewählt. Er besitzt ein Mitwirkungsrecht, jedoch kein Entscheidungsrecht.
Für diese ehrenamtliche Aufgabe können sich nicht nur Bewohner, sondern auch deren Angehörige oder andere Ehrenamtliche als sogenannte Heimfürsprecher, bewerben.