Medizinprodukte-Betreiber Verordnung (MPBetreiberV)
Gemäß § 6 MPBetreiberV müssen Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherstellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerische , pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Unser Beauftragter für Medizinproduktesicherheit Herr Marcus Maack ist unter nachfolgender Funktions-Email-Adresse erreichbar: mps-beauftragterdrk-eichenhoehe.de
Dies wird hiermit gemäß § 6 (4) MPBetreibV auf unserer Internetseite bekannt gemacht.